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VG München, 27.07.2015 - M 9 M 15.50297 |
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- VGH Bayern, 24.04.2007 - 22 M 07.40006
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren für Verfahren nach § 80 …
Auszug aus VG München, 27.07.2015 - M 9 M 15.50297
Wirtschaftlicher Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsangelegenheiten im Hinblick auf Verfahren, in denen er vorher bereits tätig war, in der Regel keine besondere Einarbeitungszeit benötigt, sondern vielmehr ohne weiteres auf seine frühere Arbeit zurückgreifen kann (vgl. BayVGH, B. v. 24.4.2007 - 22 M 07.40006 - juris). - VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 L 644/14
Erinnerung ; erfolgloses Ausgangsverfahren ; Fortbestand ; …
Auszug aus VG München, 27.07.2015 - M 9 M 15.50297
Diese Gebühren sind bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden und daher im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht erstattungsfähig (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 15.8.2014 - 13 L 644/14.A - juris, m.w.N.). - VG Münster, 08.05.2014 - 6 L 776/13
Kein erneutes Entstehen einer Verfahrensgebühr im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO
Auszug aus VG München, 27.07.2015 - M 9 M 15.50297
Dies stellt auch § 16 Nr. 5 RVG vergütungsrechtlich klar (VG Münster, B.v. 8.5.2014 - 6 L 776/13.A - juris Rn. 2). - VG Potsdam, 03.09.2014 - 11 KE 27/14
Rechtsanwaltsvergütung im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Anwaltswechsel
Auszug aus VG München, 27.07.2015 - M 9 M 15.50297
Für den Fall, dass - wie hier - im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO - wie auch der Bevollmächtigte des Antragsteller selbst einräumt - keine weiteren anwaltschaftlichen Kosten entstanden sind als diejenigen, die schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden waren, geht die neue Kostengrundentscheidung ins Leere (vgl. VG Postdam, B.v. 3.9.2014 - VG 11 KE 27/14 - juris Rn. 6).
- VG München, 14.03.2016 - M 9 M 16.50033
Erfolglose Kostenerinnerung - Abänderungsverfahren
Diese Gebühren sind bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden und daher im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht erstattungsfähig (VG München, B.v. 27.07.2015 - M 9 M 15.50297).Für den Fall, dass - wie hier - im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO - wie auch der Bevollmächtigte des Antragsteller selbst einräumt - keine weiteren anwaltschaftlichen Kosten entstanden sind als diejenigen, die schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden waren, geht die neue Kostengrundentscheidung ins Leere (VG München, B.v. 27.07.2015 - M 9 M 15.50297).
- VG München, 25.10.2017 - M 23 M 16.30699
Kostenrechtliches Verhältnis des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zum …
Diese Gebühren sind bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden und daher im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht erstattungsfähig (VG München, B.v. 27.07.2015 - M 9 M 15.50297; B.v. 14.3.2016 - M 9 M 16.50033).Für den Fall, dass - wie hier - im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO - keine weiteren anwaltschaftlichen Kosten entstanden sind als diejenigen, die schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden waren, geht die neue Kostengrundentscheidung ins Leere (VG München, B.v. 27.07.2015, a.a.O.;… B.v. 14.3.2016, a.a.O.).
- VG München, 11.09.2015 - M 17 M 15.50729
Kostenfestsetzungsbeschluss, notwendige Aufwendung, Kostenentscheidung
Daher gilt: Sind in zwei prozessual selbstständigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterschiedliche Kostenentscheidungen ergangen, kann jeder Beteiligte aus der ihm günstigen Kostenentscheidung Kostenerstattung bis zur Höhe der ihm insgesamt - einmalig - in den Eilverfahren erwachsenden Kosten verlangen (so auch: OVG Münster, B. v. 2.8.2002 - 2 E 219/02 - juris Rn. 3, 5; VG München, B. v. 10.3.2015- M 24 M 15.30075-juris Rn. 20ff.; B. v. 12.8.2013 -M 17 M 13.30186-juris Rn. 14ff.; VG Magdeburg, B. v. 4.11.2014-9 B 207/14 - juris Rn.4ff.; VG Stuttgart, B. v. 29.4.2014 - A 7 K 226/14 - juris Rn. 3ff.; VG Augsburg, B. v. 29.8.2002 - Au 4 S 01.30125 - juris Rn. 2; a. A. VG München, B. v. 27.7.2015 - M 9 M 15.50297; B. v. 19.6.2015 - M 21 M 14.50625; B. v.26.9.2014 - M 16 M 14.30662 - juris Rn. 14ff.; B. v. 10.9.2014 - M 11 M 14.50469 - juris Rn. 16ff.; VG Münster, B. v. 8.5.2014 - 6 L 776/13. - VG München, 10.04.2019 - M 4 M 19.31156
Kostenfestsetzung im Abänderungsverfahren